Rechtsprechung
BGH, 10.03.2020 - X ZR 44/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 121 Abs. 2 PatG, § 92 Abs. 1 ZPO, § 100 Abs. 2 ZPO, § 100 Abs. 1 ZPO
- Wolters Kluwer
Klage auf Nichtigerklärung eines Patents für eine Mobilstation für ein digitales Mobilkommunikationssystem; Einwand der fehlenden Patentfähigkeit; Ablauf der gesetzlichen Höchstschutzfrist
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
PatG § 3
Klage auf Nichtigerklärung eines Patents für eine Mobilstation für ein digitales Mobilkommunikationssystem; Einwand der fehlenden Patentfähigkeit; Ablauf der gesetzlichen Höchstschutzfrist - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BPatG, 06.10.2017 - 6 Ni 10/15
- BPatG, 06.10.2017 - 6 Ni 57/16
- BPatG, 23.12.2019 - 6 Ni 10/15
- BGH, 10.03.2020 - X ZR 44/18
- BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BPatG, 06.10.2017 - 6 Ni 10/15
Auszug aus BGH, 10.03.2020 - X ZR 44/18
Bundespatentgericht, Entscheidung vom 06.10.2017 - 6 Ni 10/15 (EP) verb. - BGH, 11.11.2014 - X ZR 128/09
Repaglinid - Nichtigkeitsklage gegen ein europäisches Arzneimittelpatent: …
Auszug aus BGH, 10.03.2020 - X ZR 44/18
Mit Rücksicht hierauf dürfen Elemente, die zur patentgemäßen Lösung gehören, bei der Bestimmung des technischen Problems nicht berücksichtigt werden (BGH, Urteil vom 11. November 2014 - X ZR 128/09, GRUR 2015, 356 Rn. 9 - Repaglinid).
- BGH, 05.05.2020 - KZR 36/17
FRAND-Einwand - FRAND-Bedinungen, besondere Verhaltenspflichten eines …
Die hiergegen eingelegte Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris).Dem Klagepatent liegt hiernach das technische Problem zugrunde, eine Mobilstation für ein digitales Mobilkommunikationssystem bereitzustellen, in dem die Nutzung verschiedener Datenträgerdienste mit unterschiedlichen Datenraten auf einfache und effektive Weise ermöglicht wird (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris Rn. 16).
Ein Abbruch des Verbindungsaufbaus kommt nach der Erfindung erst in Betracht, wenn auch dieser Gegenvorschlag nicht angenommen wird (BGH, Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18, juris Rn. 28).
- BPatG, 15.07.2022 - 6 Ni 10/15 Mit Urteil des X. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 10. März 2020 - X ZR 44/18 wurde die Berufung mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass die Kostenentscheidung wie folgt geändert wurde: "Von den erstinstanzlichen Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerinnen zu 1 und 2 je 15 %, die Klägerin zu 3 60 % und die Beklagte 10 %.
Die Erstattung außergerichtlicher Kosten beider Rechtszüge der Klägerinnen zu 1 und 2 richtet sich nach der auf der Grundlage der § 121 Abs. 2 PatG i. V. m. § 92 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. ZPO ergangenen Kostengrundentscheidung des Bundesgerichtshofs im Urteil vom 10. März 2020 - X ZR 44/18.